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Abonnementbestimmungen
der Stadthalle Landstuhl |
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- Das Abonnement ist ein beiderseitig
verbindliches Abkommen zwischen dem Abonnenten
und der Frank Serr Showservice Int.. Eine
Rücknahme oder ein Umtausch abonnierter
Karten ist grundsätzlich nicht möglich.
- Das Abonnement gilt für die Dauer
einer Spielzeit und kann während
der Spielzeit nicht gekündigt werden.
- Das Abonnement verlängert sich
automatisch um eine weitere Spielzeit,
wenn es nicht bis zum 30. Juni schriftlich
gekündigt wird (Datum des Poststempels).
Die Kündigung muss erfolgen bei der
Abonnementverwaltung: Stadthalle - Kultur-
u. Kongreßzentrum der Sickingenstadt
Landstuhl, Kaiserstraße 39, 66849
Sickingenstadt Landstuhl.
- Die Abonnementausweise sind übertragbar.
- Ersatz für versäumte Aufführungen
kann nicht gewährt werden. Fällt
eine Vorstellung aufgrund höherer
Gewalt aus, wird sich der Veranstalter
um einen angemessenen Ersatz zu einem
anderen Termin bemühen. Ein Anspruch
darauf besteht nicht. Termin- u. Programmänderungen
oder die Änderung der Spielstätte
sind weder beabsichtigt noch vorgesehen,
können jedoch aus zwingenden Gründen
notwendig werden und bleiben vorbehalten.
In diesen Fällen entsteht kein Anspruch
auf Rückvergütung. Eine Benachrichtigung
erfolgt nach Möglichkeit direkt oder
über die örtliche Presse. Es
wird gemäß den Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes darauf hingewiesen,
daß die personenbezogenen Daten
der Abonnenten im Rahmen der Geschäftsbeziehung
gespeichert und verarbeitet werden.
- Änderungen der Abonnementbedingungen
werden den Abonnenten spätestens
einen Monat vor dem jährlichen Kündigungstermin
schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten dann
jeweils Gültigkeit ab dem 30. Juni
des Jahres.
- Mit dem Abschluss oder der Verlängerung
eines Abonnements werden die Abonnementsbedingungen
anerkannt.
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