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Abonnementbestimmungen der Stadthalle Landstuhl
 
  1. Das Abonnement ist ein beiderseitig verbindliches Abkommen zwischen dem Abonnenten und der Frank Serr Showservice Int.. Eine Rücknahme oder ein Umtausch abonnierter Karten ist grundsätzlich nicht möglich.

  2. Das Abonnement gilt für die Dauer einer Spielzeit und kann während der Spielzeit nicht gekündigt werden.

  3. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni schriftlich gekündigt wird (Datum des Poststempels). Die Kündigung muss erfolgen bei der Abonnementverwaltung: Stadthalle - Kultur- u. Kongreßzentrum der Sickingenstadt Landstuhl, Kaiserstraße 39, 66849 Sickingenstadt Landstuhl.

  4. Die Abonnementausweise sind übertragbar.

  5. Ersatz für versäumte Aufführungen kann nicht gewährt werden. Fällt eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt aus, wird sich der Veranstalter um einen angemessenen Ersatz zu einem anderen Termin bemühen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Termin- u. Programmänderungen oder die Änderung der Spielstätte sind weder beabsichtigt noch vorgesehen, können jedoch aus zwingenden Gründen notwendig werden und bleiben vorbehalten. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit direkt oder über die örtliche Presse. Es wird gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hingewiesen, daß die personenbezogenen Daten der Abonnenten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden.

  6. Änderungen der Abonnementbedingungen werden den Abonnenten spätestens einen Monat vor dem jährlichen Kündigungstermin schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten dann jeweils Gültigkeit ab dem 30. Juni des Jahres.

  7. Mit dem Abschluss oder der Verlängerung eines Abonnements werden die Abonnementsbedingungen anerkannt.






 
 
 
 
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